Platzbenutzung

Bestimmungen für die Benutzung des Modellflugplatzes
"Flugplatzordnung"

Benützungsberechtigte

  1. Das Betreten des Flugfeldes und die Benützung der Startstelle ist nur Mitgliedern des MFC-Wiener Neustadt erlaubt.
  2. Die Flugerlaubnis setzt die eingezahlten Mitgliedsbeiträge des MFC-Wiener Neustadt sowie des Österreichischen Aero-Club (ÖAEC) voraus.
  3. Die Mitgliedschaft beim Österreichischen Aero-Club (ÖAeC) hat auf den MFC Wiener Neustadt zu lauten.
  4. Vereinsfremde Personen dürfen das Gelände unter Aufsicht von Vereinsmitgliedern betreten. Eine Benützung desselben durch diese Personen ist ausnahmslos verboten.
  5. Die Platzbenützung ist ausschließlich zum Zwecke des Modellfluges gestattet.

Anmeldung

  1. Jeder Modellflugbetrieb muss bei der militärischen Flugsicherung unter der
    Tel. Nr. 05-0201 / 2052718 unter Angabe des Namens angemeldet werden.

    Die militärische Flugsicherung ist an Werktagen von 8.00 bis 16.00 Uhr und jeden Dienstag darüber hinaus bis in die Nachtstunden besetzt. Während dieses Zeitraumes ist eine telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Außerhalb der Dienststunden der Flugsicherung ist eine Anmeldung nicht erforderlich.
    Die telefonische Anfrage um Genehmigung hat pro Mitglied und möglichst in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Ankunft auf dem Flugfeld zu erfolgen. Nach dem Verlassen des Modellfluggeländes ist vor einer neuerlichen Wiederbenutzung eine neue Anmeldung erforderlich.
  2. Bei der Anmeldung zum Flugbetrieb ist auf Anfrage eine Rückrufnummer zur jederzeitigen Kontaktaufnahme am Modellflugplatz zu hinterlassen.
  3. Den Anordnungen auf Unterbrechung oder Einstellung des Flugbetriebes durch militärisches Personal oder den zivilen Flugplatzleiter ist jederzeit Folge zu leisten.
  4. Vor Aufnahme des Flugbetriebs sind die schriftlichen Hinweise an der Anschlagtafel zu beachten.

Modelle mit Turbinenantrieb

  1. Flüge von Modellen mit Turbinenantrieb („Jet“) sind ausschließlich außerhalb der militärischen Dienstzeit (werktags Mo.-Do. ab 16:00 Uhr und Fr. ab 14:00Uhr) zulässig.
  2. Der Flugbetrieb mit Turbinenmodellen ist bei der zivilen Betriebsleitung unter der Telefonnummer 02622 / 28120 bzw. 0676 / 9330859 von Mo.-Do. 16:00 bis 20:30Uhr, Freitag: 14:00 bis 20:30Uhr, Sa.-So. und Feiertage: 08:00 bis 20:30Uhr zu genehmigen.
  3. Nach Beendigung des Flugbetriebes mit Turbinenmodellen ist dieser wieder abzumelden.
  4. Der Flugbetrieb mit Turbinenmodellen bedarf einer Genehmigung durch den Vorstand.
  5. Bei Flügen von Modellen mit Turbinenantrieb ist der Luftraum durch eine zweite Person zu beobachten. Bei Annäherung eines manntragenden Luftfahrzeuges ist der betroffene Luftraum unverzüglich zu verlassen.

Platzzufahrt

  1. Die Zufahrt zum Modellflugplatz darf nur über den ausgefahrenen Weg erfolgen, ein Anlegen neuer Fahrspuren ist untersagt.
  2. Der Schranken bei der Platzeinfahrt ist stets geschlossen zu halten und mittels Schloss zu versperren.
  3. Das Befahren der Startpiste ist ausnahmslos verboten.
  4. Fahrzeuge sind ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Parkraum abzustellen.
  5. Der Vereinsausweis ist sichtbar im Auto aufzulegen und auf Verlangen militärischen Personals oder Vorstandsmitgliedern vorzuzeigen.

Flugbetrieb

  1. Die Flughöhe darf 150m über Grund nicht überschreiten.
  2. Start- und Landungen haben grundsätzlich auf den Flächen der Start- und Landestellen zu erfolgen.
  3. Das Betreten des Flugplatzgeländes außerhalb der Start- und Landestellen sowie des Zufahrtsweges ist ausschließlich für die Modellrückholung auf kürzesten Weg gestattet.
  4. Das Überfliegen von Personen, Fahrzeugen, sowie des Park- und Vorbereitungsraumes ist verboten.
  5. Das Überfliegen der Straße zu den Startpisten der manntragenden Luftfahrzeuge ist verboten.
  6. Für Schwebeflüge mit Modellhubschraubern ist der Hubschrauberschwebeplatz zu benutzen.
  7. Bei Annäherung manntragender Luftfahrzeuge ist die Flughöhe sofort zu verringern und ein freier Flugraum aufzusuchen.
  8. Jeder Pilot ist für die Betriebssicherheit seines Modells verantwortlich und muss diese zu jeder Zeit gewährleisten können.
  9. Jeder Pilot hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit anderer Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
  10. Jedes Mitglied hat vor der Inbetriebnahme eines Fernsteuersenders eine Kanalklammer mit Namensschild auf der Frequenztafel auszuhängen. Ist der Kanal belegt, ist vom zuletzt Eintreffenden der Quarz zu wechseln oder mit den anderen Piloten eine Absprache zu treffen.
  11. Bei der Betankung der Modelle muss dafür Sorge getragen werden, dass kein Treibstoff in das Erdreich dringt.
  12. Bodenverunreinigungen durch ausgetretene Betriebsmittel sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

Verstöße

  1. Verstöße gegen die Flugplatzordnung, sowie Platzbenutzung durch vereinsfremde Personen sind dem Vorstand unter Angabe von Name und KFZ-Kennzeichen zu melden.
  2. Bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die Flugplatzordnung droht der Vereinsausschluss.

34. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Jänner 2012, der Vorstand des MFC Wiener Neustadt

 

Benutzungsbestimmung.pdf