Platzbenutzung
Bestimmungen für die Benutzung des Modellflugplatzes
"Flugplatzordnung"
Benützungsberechtigte
-
Das Betreten des Flugfeldes und die Benützung der Startstelle ist nur
Mitgliedern des MFC-Wiener Neustadt erlaubt.
- Die Flugerlaubnis setzt die eingezahlten
Mitgliedsbeiträge des MFC-Wiener Neustadt sowie des Österreichischen
Aero-Club (ÖAEC) voraus.
- Die
Mitgliedschaft beim Österreichischen Aero-Club (ÖAeC) hat auf den MFC Wiener
Neustadt zu lauten.
- Vereinsfremde Personen dürfen das Gelände
unter Aufsicht von Vereinsmitgliedern betreten. Eine Benützung desselben durch
diese Personen ist ausnahmslos verboten.
- Die Platzbenützung ist ausschließlich zum
Zwecke des Modellfluges gestattet.
Anmeldung
- Jeder Modellflugbetrieb muss bei der
militärischen Flugsicherung unter der
Tel. Nr.
05-0201 / 2052718 unter Angabe des Namens angemeldet werden.
Die militärische Flugsicherung ist
an
Werktagen von 8.00 bis 16.00 Uhr und jeden
Dienstag darüber hinaus bis in die Nachtstunden besetzt. Während dieses
Zeitraumes ist eine telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Außerhalb
der Dienststunden der Flugsicherung ist eine Anmeldung nicht erforderlich.
Die telefonische Anfrage um Genehmigung hat pro Mitglied und möglichst in unmittelbaren
zeitlichen Zusammenhang mit der Ankunft auf dem Flugfeld zu erfolgen. Nach dem
Verlassen des Modellfluggeländes ist vor einer neuerlichen Wiederbenutzung
eine neue Anmeldung erforderlich.
- Bei der Anmeldung zum Flugbetrieb ist auf Anfrage eine Rückrufnummer zur
jederzeitigen Kontaktaufnahme am Modellflugplatz zu hinterlassen.
- Den Anordnungen auf Unterbrechung oder
Einstellung des Flugbetriebes durch militärisches Personal
oder den zivilen Flugplatzleiter
ist jederzeit Folge
zu leisten.
- Vor Aufnahme des Flugbetriebs sind die
schriftlichen Hinweise an der Anschlagtafel zu beachten.
Modelle mit Turbinenantrieb
-
Flüge von Modellen mit Turbinenantrieb („Jet“) sind ausschließlich außerhalb
der militärischen Dienstzeit (werktags Mo.-Do. ab 16:00 Uhr und Fr. ab
14:00Uhr) zulässig.
-
Der Flugbetrieb mit Turbinenmodellen ist bei der zivilen Betriebsleitung
unter der Telefonnummer 02622 / 28120 bzw. 0676 / 9330859 von Mo.-Do. 16:00
bis 20:30Uhr, Freitag: 14:00 bis 20:30Uhr, Sa.-So. und Feiertage: 08:00 bis
20:30Uhr zu genehmigen.
-
Nach Beendigung des Flugbetriebes mit Turbinenmodellen ist dieser wieder
abzumelden.
-
Der Flugbetrieb mit Turbinenmodellen bedarf einer Genehmigung durch den
Vorstand.
- Bei Flügen von Modellen mit
Turbinenantrieb ist der Luftraum durch eine
zweite Person zu beobachten. Bei Annäherung eines manntragenden Luftfahrzeuges
ist der betroffene Luftraum unverzüglich zu verlassen.
Platzzufahrt
- Die Zufahrt zum Modellflugplatz darf nur über
den ausgefahrenen Weg erfolgen, ein Anlegen neuer Fahrspuren ist untersagt.
- Der Schranken bei der Platzeinfahrt ist stets
geschlossen zu halten und mittels Schloss zu versperren.
- Das Befahren der Startpiste ist ausnahmslos
verboten.
- Fahrzeuge sind ausschließlich auf dem dafür
vorgesehenen Parkraum abzustellen.
- Der Vereinsausweis ist sichtbar im Auto
aufzulegen und auf Verlangen militärischen Personals oder Vorstandsmitgliedern
vorzuzeigen.
Flugbetrieb
- Die Flughöhe darf 150m über Grund
nicht überschreiten.
-
Start- und Landungen haben grundsätzlich auf den Flächen der Start- und
Landestellen zu erfolgen.
- Das Betreten des Flugplatzgeländes außerhalb der Start- und Landestellen
sowie des Zufahrtsweges ist ausschließlich für die Modellrückholung auf
kürzesten Weg gestattet.
- Das Überfliegen von Personen, Fahrzeugen,
sowie des Park- und Vorbereitungsraumes ist verboten.
- Das Überfliegen der Straße zu den Startpisten
der manntragenden Luftfahrzeuge ist verboten.
- Für Schwebeflüge mit Modellhubschraubern ist
der Hubschrauberschwebeplatz zu benutzen.
- Bei Annäherung manntragender Luftfahrzeuge ist
die Flughöhe sofort zu verringern und ein freier Flugraum aufzusuchen.
- Jeder Pilot ist für die Betriebssicherheit
seines Modells verantwortlich und muss diese zu jeder Zeit gewährleisten
können.
- Jeder Pilot hat sich so zu verhalten, dass die
Sicherheit anderer Personen und Sachen, sowie die Ordnung des
Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
- Jedes Mitglied hat vor der Inbetriebnahme
eines Fernsteuersenders eine Kanalklammer mit Namensschild auf der
Frequenztafel auszuhängen. Ist der Kanal belegt, ist vom zuletzt Eintreffenden
der Quarz zu wechseln oder mit den anderen Piloten eine Absprache zu treffen.
- Bei der Betankung der Modelle muss dafür Sorge
getragen werden, dass kein Treibstoff in das Erdreich dringt.
- Bodenverunreinigungen durch ausgetretene Betriebsmittel sind
unverzüglich dem Vorstand zu melden.
Verstöße
- Verstöße gegen die
Flugplatzordnung, sowie Platzbenutzung durch vereinsfremde Personen sind dem
Vorstand unter Angabe von Name und KFZ-Kennzeichen zu melden.
- Bei schweren oder fortgesetzten Verstößen
gegen die Flugplatzordnung droht der Vereinsausschluss.
34. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
Jänner 2012, der Vorstand des MFC Wiener Neustadt
Benutzungsbestimmung.pdf